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Die Betreiber von Kinderspielplätzen haben in eigener Zuständigkeit regelmäßige Kontrollen und Wartungsarbeiten durchzuführen, um einen ordnungsgemäßen und sicheren Spielbetrieb im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach BGB § 823 zu gewährleisten. In der Realität werden Spielplätze aber gar nicht, nicht regelmäßig oder nicht qualifiziert kontrolliert. Um einen sicheren Zustand des Spielplatzes zu erhalten ist der Betreiber dafür verantwortlich, regelmäßige Kontrollen und Wartungsarbeiten zu organisieren, um Gefahren erkennen und beseitigen zu können. Der zeitliche Abstand der Kontrollen richtet sich nach der Jahreszeit, Umfang und der Art der Kontrollaufgaben sowie der Größe und der Frequentierung des Spielplatzes. Mindestens sind jedoch folgende Kontrollen durchzuführen. Visuelle Routineinspektion Diese allgemeinen Sicht- und Funktionskontrollen sind je nach Bedarf alle 1-2 Wochen notwendig. Operative Inspektion Diese eingehende Funktions- und Verschleißkontrolle wird alle 3 Monate oder nach Herstellervorgaben durchgeführt. Jährliche Hauptinspektion Bei dieser jährlichen Generalinspektion oder auch Hauptuntersuchung wird der allgemeine betriebssichere Zustand des Spielplatzes zu Beginn der Spielsaison überprüft. Diese Inspektion darf nur von sachkundigen Personal unter Beachtung von Herstelleranweisungen durchgeführt werden und sollte in einem Untersuchungsprotokoll dokumentiert werden. Alle Inspektionsarten wie auch die sicherheitstechnischen Anforderungen sind für alle Träger für öffentliche Spielplätze oder auch eines Kindergartens in der DIN EN 1176 geregelt. Schon aus Haftungsgründen sollte eine regelmäßige Kontrolle der Spielplätze erfolgen. Um eine normgerechte Kontrolle zu dokumentieren, sollte ein Nachweis über alle Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geführt werden. Während die visuelle wie auch die operative Inspektion durchaus vom zuständigen Haustechnikpersonal durchgeführt werden kann, sollte die jährliche Hauptinspektion durch einen externen Sachverständigen geschehen. Durch unsere fachlichen Qualifikationen sind wir in der Lage, alle vorgeschriebenen Wartungs- und Kontrollaufgaben für Spielplätze in ihrem Auftrag durchzuführen. Auf Wunsch erhalten Sie von uns auch ein Angebot für die Mängelbeseitigung. Folgende Bescheinigungen bestätigen unsere Qualifikationen Bitte klicken für Grossansicht  |  | Kontrolle und Wartung von Spielplätzen | Erweiterungslehrgang |
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