| Barrierefreie Aussenräume |
|
Barrierefreies Planen und Bauen ist im Grundgesetz, Behindertengleichstellungsgesetz, Bundesbaugesetz und in einzelnen Landesbauordnungen für öffentliche Bauvorhaben gesetzlich festgelegt. Weiterführend werden in der DIN 18 024-1 für Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrsanlagen und öffentliche Grünanlagen sowie deren Zugänge festgelegt, dass Nutzer in die Lage versetzt werden müssen, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein. Das gilt insbesondere für
Allein an dieser Aufzählung kann man erkennen, dass es sich bei Barrierefreiheit nicht „nur“ um behinderte Menschen dreht. Vielmehr betrifft barrierefreies Planen und Bauen eine viel größere Gruppe der Bevölkerung. Und eine Behinderung oder Einschränkung macht auch vor dem Gartentor nicht halt. Daher bezieht sich unser barrierefreies Denken und Handeln auf private, halböffentliche und öffentliche Bereiche des Freiraumes. Planungsphasen und Baumaßnahmen, die entsprechend den Kriterien der Barrierefreiheit realisiert werden sollen, müssen den Anforderungen der Vielzahl unterschiedlich behinderter Menschen gerecht werden. Wir bieten Ihnen daher barrierefreie Außenräume, angefangen mit Spielgeräten für behinderte Kinder, spezielle Gärten für Rollstuhlfahrer, therapeutische Außenanlagen bis zu altersgerechten Wege und Hauszugängen. Es ist eigentlich gar nicht so schwer, das Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten. Man muss nur die Mindestanforderungen kennen und das berücksichtigen, was später gar nicht mehr oder nur mit sehr hohen Kosten änderbar ist. |